Nicht jede Rechnung enthält Umsatzsteuer. Aber ‘keine Umsatzsteuer’ kann Verschiedenes bedeuten, und nicht alles gehört an dieselbe Stelle Ihrer Erklärung.
Vier Gründe
- 0-%-Satz: zum Beispiel bei Lieferungen an Kunden außerhalb der EU. Sie melden den Umsatz, berechnen aber keine Steuer.
- Steuerfrei: Für bestimmte Tätigkeiten gilt eine Befreiung. Dann dürfen Sie meist auch keine Vorsteuer auf Ihre Kosten abziehen.
- Reverse-Charge: Der Kunde meldet die Steuer an, siehe Reverse-Charge erklärt.
- Kleinunternehmerregelung: Sie berechnen keine Steuer und holen auch keine zurück. Sie vermerken, dass Sie die Regelung nutzen.
Was gehört auf die Rechnung?
Nennen Sie den Grund: zum Beispiel ‘Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers’ mit der USt-IdNr. des Kunden oder ‘steuerfrei’ mit der Rechtsgrundlage. Ohne Hinweis kann die Steuerbehörde dennoch Umsatzsteuer von Ihnen verlangen.
Wie buchen Sie es?
Erfassen Sie die Rechnung mit dem richtigen Steuertyp oder -satz, damit der Umsatz in der richtigen Rubrik Ihrer USt-Erklärung landet. Unsicher, welcher Grund für Sie gilt? Fragen Sie Ihren Buchhalter oder die Steuerbehörde; dies sind allgemeine Informationen, keine Beratung.
Dieser Ratgeber enthält allgemeine Informationen und keine Steuerberatung. Prüfen Sie die aktuellen Regeln für Ihre Situation beim Finanzamt oder bei Ihrem Buchhalter.